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Freitag, 08 Mai 2020 | |
Im Laufe dieser Woche wurden weitere Details zur Öffnung der Sportanlagen am 11.05.2020 getroffen. Inhalte waren u.a. Erlaubt Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen. Was bedeutet dies für den SV Weiherhof e.V. Ab Montag, 11.05.2020 werden die Tennis-Freiplätze geöffnet. Das Vereinsgebäude inkl. Tennis- und Tischtennishalle bleiben geschlossen, ebenso der Mehrzweckraum. Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen. Toiletten werden geöffnet und mit Hygieneplänen versehen, ebenso Desinfektionsmöglichkeiten. Auf dem Sportgelände werden Hinweisschilder und sportartspezifische Verhaltensregeln angebracht. Für die Gastronomie gibt es einen abweichenden Fahrplan, welcher mit dem Gastwirt erläutert werden muss. Weitere Lockerungen in weiteren Sportarten werden immer zeitnah besprochen und umgesetzt. Allg. gilt: - Abstandsgebot von 2 Metern ist einzuhalten - Vor und nach dem Sport ist ein „Verweilen“ auf der Anlage nicht gestattet! - Veranstaltungen und Versammlungen bleiben untersagt
Ergänzend für den Bereich Tennis gelten die Empfehlungen des Bayerischen Tennisverbandes, welche auf der Anlage eingesehen werden können. Die Geschäftsstelle bleibt für den Publikumsverkehr geschlossen. Anfrage sind ausschließlich telefonisch zu stellen. Als „Corona-Beauftragte“ fungieren die Vorstände unterstützt durch Frau Gabriele Scheidig ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst ). Wir müssen es schaffen, die Balance der Vernünftigen und der Unvernünftigen in eine Richtung zu bringen. Zuwiderhandlungen sind dem Vorstand umgehend anzuzeigen. Aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen und Vorgaben sowie zu erwartenden Strafen und Sanktionen, wird der Vorstand Verstöße zur Anzeige bringen. Vorstand SV Weiherhof |