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Mitgliedsantrag: Aufnahmeformular (PDF), Beiträge (PDF)
1) Ehegatten und in der Hausgemeinschaft lebende Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen 2) Die Voraussetzung zur Mitgliedschaft ist die Einrichtung einer Einzugsermächtigung, zum Einzug der Mitgliedsbeiträge, Ersatzzahlungen für nicht geleistete Arbeitsdienste oder Umlagen Beitragsumstufungen wegen Erreichens der Altersgrenze werden jeweils im darauf folgenden Geschäftsjahr berücksichtigt. Bei Austritt während des Kalenderjahres erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
ArbeitsdiensteAlle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind jährlich zu je 8 Stunden Arbeitsdienst verpflichtet. Die Höhe der Ersatzzahlung beträgt 10,-- Euro pro Stunde. Die Termine für Arbeitsdienste werden jeweils in der Vereins-Info , per Aushang oder in der Geschäftsstelle bekannt gegeben. Sonderregelung: Für Jugendliche im Jahr nach Vollendung des 15-ten Lebensjahres, bis im Jahr nach Vollendung der Volljährigkeit : 8 Stunden Arbeitsdienst, bei Nicht-Leistung 5,--Euro Ersatzzahlung Männliche Mitglieder ab dem Jahr der Erreichung der Altersgrenze von 65 Jahren und weibliche Mitglieder ab dem Jahr nach der Erreichung der Altersgrenze von 63 Jahren im Umfang von nur 4 Stunden jährlich. Ab dem Jahr nach Erreichen des 70.Lebensjahres besteht keine Pflicht mehr zur Leistung von Arbeitsdienst. Die Begleichung der Ersatzzahlung für nicht geleistete Arbeitsdienste, erfolgt im Januar des Folgejahres per Bankeinzug. |